Stellenangebote:

Unser Team benötigt Unterstützung! Wir haben Stellen frei als Pflegekraft und exam. Kranken- schwester/ AltenpflegerIn in der ambulanten Pflege.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Besucher :

 

Informationen zur Pflegeversicherung

Wer kann Leistungen bekommen ?

Alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung sind durch die Pflegeversicherung versichert. Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten Versicherte, die in erheblichem oder höherem Maße pflegebedürftig sind. Mit der Pflegebedürftigkeit ist hier gemeint, dass ein Hilfebedarf bei den gewöhnlichen und regelmässigen Verrichtungen des täglichen Lebens besteht.

Häusliche Pflege ist Hilfe bei der Körperwäsche und -pflege, beim Aufstehen und zu Bett gehen, beim An- und Auskleiden, bei der Zubereitung von Mahlzeiten, bei der Reinigung der Wohnung und andere vergleichbaren Verrichtungen.

Wobei wir Ihnen helfen können, sagen Ihnen die Mitarbeiter Ihrer Hauskrankenpflege.

Was bezahlt die Pflegeversicherung?

Die Höhe der Leistungen der Pflegekasse richtet sich nach der Pflegestufe

Stufe I: Erhebliche Pflegebedürftigkeit mit einem min. täglichen Hilfebedarf bei den Verrichtungen des täglichen Lebens unabhängig davon, wer diese Hilfe leistet.

Stufe II: Schwerpflegebedürftigkeit. Hilfebedarf min. 3 x täglich.

Stufe III: Schwerpflegebedürftigkeit. Hilfebedarf rund um die Uhr.

Die Pflegeversicherung stellt wahlweise die häusliche Pflege durch die Hauskrankenpflege oder einen niedrigeren Geldbetrag zur Verfügung, damit der Pflegebedürftige sich seine Pflege selbst organisieren kann z.B. durch Angehörige, Nachbarn.

§ 37 SGB XI Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen

(1) ... Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat

1. für Pflegebedürftige der Pflegestufe I 235 Euro,

2. für Pflegebedürftige der Pflegestufe II 440 Euro,

3. für Pflegebedürftige der Pflegestufe III 700 Euro.

Eine Kombination zwischen der Pflege durch die Hauskrankenpflege und dem Geldbetrag ist möglich. Das bedeutet, wird die Leistung der Hauskrankenpflege nur teilweise in Anspruch genommen, erhält der Pflegebedürftige daneben anteiliges Pflegegeld.

 

Wie komme ich zu Leistungen der Pflegeversicherung ?

Leistungen werden auf Antrag an die Pflegekasse gewährt. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung stellt fest, ob und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit besteht. Wenn Sie möglicherweise Anspruch haben und Leistungen benötigen, helfen wir Ihnen gern bei der Antragstellung.

Werden Leistungen zur Verfügung gestellt, rufen Sie uns an. Unsere qualifizierten Pflegekräfte kommen zu Ihnen ins Haus und besprechen mit Ihnen, welche Pflegeleistungen Sie benötigen, was es kostet und wer die Kosten übernimmt.

Beratung

Wenn Sie sich für die Geldleistung entschieden haben, verpflichtet Sie die Pflegekasse, in 1/4 oder 1/2 jährlichen Abständen, ein Beratungsgespräch durch eine anerkannte Pflegeeinrichtung in Anspruch zu nehmen. Unsere Hauskrankenpflege berät Sie und Ihre Angehörigen über Ihre Pflege. Wir leiten Ihre Angehörigen bei der Pflege an. Dabei gehen wir auf Ihre besonderen Wünsche ein.